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   LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12   

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https://dejure.org/2014,50393
LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12 (https://dejure.org/2014,50393)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.2014 - L 5 R 148/12 (https://dejure.org/2014,50393)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - L 5 R 148/12 (https://dejure.org/2014,50393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Witwenrente trotz kurzer Ehedauer; Gerichtliche Kontrolle des Begriffs der besonderen Umstände; Bewertung der Beweggründe für eine Eheschließung; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung im Zusammenhang mit einer sog. Versorgungsehe; Anspruch auf Rente wegen Todes; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen Todes; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe; Einschätzung der Überlebenswahrscheinlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rente wegen Todes; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe; Einschätzung der Überlebenswahrscheinlichkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
    Da die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI jedoch bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung nachgebildet ist, kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6).

    Eine Beschränkung auf objektiv nach außen tretende Umstände bei der Ermittlung der Beweggründe für die Heirat bzw. des Zweckes der Heirat darf nicht stattfinden, da dann die Möglichkeiten des hinterbliebenen Ehegatten, die gesetzliche Annahme eine Versorgungsehe zu entkräften, in unzulässiger Weise beschnitten würden (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, juris, m.w.N.).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
    Der Begriff der "besonderen Umstände" gemäß § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Beurteilung der richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 -, juris).

    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung erfordert gemäß § 202 SGG i.V.m. § 292 der Zivilprozessordnung den vollen Beweis des Gegenteils (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 1986, Az.: 9a RV 8/84, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 R 3256/13

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
    Dies ist nicht Inhalt der Regelung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Außerdem sagen statistische Wahrscheinlichkeiten hierzu nichts aus (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013, L 6 R 1610/10, in juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 R 3256/13, in juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007, L 8 R 112/06).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/02 R

    Richterliche Überzeugung - volle richterliche Überzeugung - Grad der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
    Eine Tatsache ist erst bewiesen, wenn alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon oder einen so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (BSG, Urteil vom 6. Februar 2003, Az.: B 7 AL 12/02 R, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06

    Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
    Dies ist nicht Inhalt der Regelung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Außerdem sagen statistische Wahrscheinlichkeiten hierzu nichts aus (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013, L 6 R 1610/10, in juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 R 3256/13, in juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007, L 8 R 112/06).
  • LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 R 1610/10

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12
    Dies ist nicht Inhalt der Regelung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Außerdem sagen statistische Wahrscheinlichkeiten hierzu nichts aus (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013, L 6 R 1610/10, in juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 R 3256/13, in juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007, L 8 R 112/06).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2021 - L 7 R 138/17

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Maßgeblich ist vielmehr allein, dass eine potenzielle lebensbedrohliche Erkrankung, wie hier, zum Zeitpunkt der Eheschließung vorlag (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2014, L 5 R 148/12; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. November 2018, L 19 R 314/17, Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2021, L 7 R 158/16).
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